Haftungsfall HS072990152_SfFA: Es handelt sich um zwei separate Verfahren. Gegen alle vier Parteien werden insgesamt 468.000 EUR gerichtlich geltend gemacht. Gegen die beide genannten Rechtsanwälte resp. deren Vermögenschaden-Haftpflichtversicherungen beträgt der ferner geltend zu machende Schaden zwischen 3.323.909,74 EUR bis höchstens 18.055.938,06 EUR (abhängig vom Vorliegen der schriftlichen Einverständniserklärungen). Grundlage beider Verfahren ist das Rechtsgutachten von Justiziar Ass. jur. Friedemann Sommerfeldt (LL.M.).
Nach jahrelangem Kampf ist es uns gelungen, die Vereinsstruktur neu aufzustellen und nunmehr Ihren Schaden wie nachfolgend erläutert bei der zuständigen Versicherung anzumelden. Der rechtliche Anspruch auf Schadensersatz erwächst nunmehr… weiterlesen →